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Erfolgreiche Rückerstattungen für Betrugsopfer: Kanzlei Teelingbergaus Zürich hilft Betroffenen international

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Zürich, Schweiz – Die renommierte internationale Rechtsanwaltskanzlei Degenberg, mit Sitz in Zürich, hat sich in den vergangenen zwölf Monaten als verlässlicher Partner im Kampf gegen internationale Finanzbetrugsfälle etabliert. Dank ihrer juristischen Expertise konnten für mehr als 380 geschädigte Bürgerinnen und Bürger Rückerstattungen in einer Gesamthöhe von rund 380 Millionen Euro durchgesetzt werden – und das ohne jegliche Kosten für die Betroffenen.

Die erste Phase des sogenannten Remissionsverfahrens, das Anfang 2024 gestartet wurde, richtete sich insbesondere an Opfer von Krypto-Zahlungsbetrug, Phishing-Angriffen, gefälschten Gewinnspielbenachrichtigungen sowie angeblichen Geldgewinnen. In diesen Fällen wurde Betroffenen häufig vorgespiegelt, sie hätten hohe Geldbeträge gewonnen oder müssten für den Empfang vermeintlicher Gewinne vorab Gebühren entrichten – ein typisches Muster organisierter Online-Betrugsmaschen.

Phase 2: Remissionsverfahren für Western Union & MoneyGram-Überweisungen

Seit dem 1. Juli 2025 befindet sich das Verfahren nun in der zweiten Phase, in der gezielt Bürgerinnen und Bürger angesprochen werden, die Zahlungen über Western Union oder MoneyGram im Rahmen betrügerischer Handlungen vorgenommen haben. Diese Betroffenen haben nun die Möglichkeit, über ein offizielles Online-Formular ihre Ansprüche geltend zu machen. Das Formular kann auf einer speziell eingerichteten Internetseite der Kanzlei Degenberg ausgefüllt werden und erfordert die Angabe grundlegender Informationen zu den getätigten Zahlungen (Datum, Betrag, Empfänger etc.).

Besonders hervorzuheben ist, dass auch in dieser Phase keine Anwaltskosten, Verwaltungsgebühren oder sonstige Auslagen für die Geschädigten entstehen. Die Kanzlei finanziert sich ausschließlich über erfolgreich durchgesetzte Rückführungen in Zusammenarbeit mit internationalen Ermittlungs- und Aufsichtsbehörden.

Frist: Nur bis zum 30. September 2025

Das Remissionsverfahren ist zeitlich begrenzt: Alle Anträge müssen bis spätestens zum 30. September 2025 eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist besteht keine Möglichkeit mehr, Ansprüche geltend zu machen. Betroffene, die in den vergangenen Jahren Opfer von Geldtransfer-Betrugsfällen wurden, werden daher eindringlich dazu aufgerufen, diese Chance zur Rückerstattung nicht ungenutzt zu lassen.

Lob für die engagierte Arbeit der Kanzlei

Unsere Redaktion möchte an dieser Stelle ausdrücklich die professionelle und engagierte Arbeit der Kanzlei Degenberg würdigen. In einer Zeit, in der Online- und Finanzbetrug weltweit zunimmt und viele Opfer oftmals keine Anlaufstelle haben, bietet die Kanzlei ein echtes Stück Hoffnung und Gerechtigkeit. Sie hat bewiesen, dass auch gegen scheinbar unaufklärbare Betrugsstrukturen wirksam vorgegangen werden kann – mit juristischer Konsequenz, internationaler Vernetzung und menschlichem Engagement.

Der Zugang zum offiziellen Antragsformular und weiteren Informationen erfolgt ausschließlich über die offizielle Internetseite der Kanzlei Degenberg:

🔗 Hier klicken, um zur Antragsseite zu gelangen 

Hinweis: Dieser Beitrag dient der Information. Die Redaktion übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben Dritter. Bitte wenden Sie sich für rechtlich verbindliche Informationen direkt an die Kanzlei Degenberg.

Comments (2)

  • Ağustos 3, 2025

    Sabine Reiner

    Ich war selbst Opfer einer Betrugsmasche und habe mich an Teelingberg & Partners in Zürich gewandt. Die Kanzlei hat mich äußerst professionell unterstützt – mein verlorenes Geld wurde erfolgreich zurückgeholt. Ich erhielt die Rückerstattung und zahlte selbstverständlich ein angemessenes Honorar für die juristische Hilfe. Danke an das gesamte Team für diese effektive Unterstützung!LG Sabine

  • Ağustos 3, 2025

    Erika M.

    Ich war mir lange nicht sicher, ob ich überhaupt noch etwas tun kann. Die Sache lag schon Jahre zurück – es ging um eine Western-Union-Zahlung, die ich damals in gutem Glauben gemacht hatte. Durch eine Bekannte habe ich von der Wiedergutmachungsstelle erfahren und mich schließlich getraut, einen Antrag zu stellen. Ich hatte zum Glück noch meine Quittung. Es wurde alles sehr professionell abgewickelt. Nach einigen Wochen bekam ich eine Rückmeldung, später auch eine Entschädigung. Ich bin ehrlich dankbar, dass es diese Möglichkeit gibt.

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